Leistungsübersicht

Wirtschaftsprüfung

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen und große Vereine sind jene juristische Personen, für die das Handelsrecht und andere Sondergesetze die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsehen. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können sich freiwillig prüfen lassen.

Mag. Gernot Benesch besucht derzeit die Fachkurse der Akademie der Wirtschaftstreuhänder, um diese Dienstleistung seinen Klienten anbieten zu können.